Aktuelles

Geyserwartung

Im Jahr 2024 hat die Genossenschaft geplant, die Geyserwartungen bei unseren Mietern wieder durch unseren Mitarbeiter durchführen zu lassen. Erfahrungsgemäß können wir sagen, dass durch die regelmäßige Wartung der Gasgeräte das Ausfallrisiko deutlich gesenkt wird und hohe Reparaturkosten vermieden werden können. Wie in den letzten Jahren informieren wir unsere Mieter per Post über die Termine.

 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung soll Ende Juni 2024 stattfinden, die Einladung sowie den Geschäftsbericht erhalten unsere Mitglieder wie gewohnt per Post.

 

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personen-
bezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Die Gesetzesänderungen
gelten ab dem 25. Mai 2018. Auch unsere Genossenschaft ist hiervon betroffen, weshalb der Vorstand eine Kooperation mit einem
externen Berater, der Firma ImmoProConsult GmbH in Leverkusen-Opladen, eingegangen ist.  Mit diesem Unternehmen, welches
uns in allen datenschutz-rechtlichen Angelegenheiten berät, sind wir gut aufgestellt.

Sicherheit
Wie Sie  den Presseinformationen entnehmen können, nimmt die Anzahl der Einbrüche zu. Auch unsere Mieter mussten diesbezüglich
ihre negativen Erfahrungen machen.
Aus diesem Grunde möchten wir unseren Appell an Sie richten, verstärkt darauf zu achten, wer bei Ihnen anklingelt und aus
welchem Grund.
Benutzen Sie die vorhandene Sprechanlage, bevor Sie fremde Personen ins Haus oder in Ihre Wohnung lassen!
Auch wie Handwerker gekleidete Personen, die sich als Mitarbeiter von den Stadtwerken oder ähnlichen Unternehmen ausgeben,
sollten Sie nicht ohne weiteres in Ihre Wohnung lassen,  schon gar nicht sollten Sie für eine Leistung in Vorkasse treten!!!
Die Genossenschaft beauftragt niemals  Firmen, die Vorkasse verlangen; die Rechnung geht immer an uns.
Wenn Sie unsicher sind und Zweifel haben, rufen Sie uns an! Wir geben gerne Auskunft, ob und welche Handwerker wir
beauftragt haben.

Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, schließen Sie grundsätzlich auch Ihre Fenster und lassen diese nicht auf Kipp stehen. Aufgrund
der vorhandenen Pilzkopfverriegelungen könnte die Versicherung ansonsten eine Kostenerstattung bei Einbruch ablehnen.

Richtig heizen und lüften – gesund wohnen!

Leider stellen wir gerade in der kalten Jahreszeit immer wieder fest, dass unsere Mieter kein ordnungsgemäßes Heiz- und Lüftungs-
verhalten haben und sich deshalb Stockflecken und Schimmel bilden. Daher noch einmal nachstehend einige Regeln, die Sie unbedingt
beachten sollten, um einer Schimmelbildung vorzubeugen:

  • In der sogenannten „Kalten Jahreszeit“ – also im Spätherbst und Winter – dürfen die Fenster nicht auf „Kipp“ gestellt werden.
    Ein ordentlicher Luftaustausch kann nur erfolgen, wenn Sie 2 – 3mal für ca. 10 Minuten  täglich „Stoß lüften“, besser noch
    ist eine Querlüftung.
  • Beim Lüften sollten die Fenster weit geöffnet sein, damit die verbrauchte Luft durch Frischluft ersetzt wird.
  • Des Weiteren sollte Ihre Wohnung ausreichend und kontinuierlich von Ihnen beheizt werden.